Seit 01. Januar 2020 kannst du mit kleinem Aufwand mit deinem Kfz-Führerschein auch Motorradfahren!
20.01.2020
Zum 01. Januar 2020 ist eine Gesetzesänderung bei den Führerscheinklassen eingetreten. Demnach kannst du jetzt mit wenig Aufwand die Motorrad-Führerscheinklasse A1 erwerben.
Folgende Voraussetzungen müssen für den Erwerb erfüllt werden:
- Du musst mindestens 25 Jahre alt sein.
- Du hast seit mindestens 5 Jahren den PKW-Führerschein (Klasse B).
- Du musst 4 Theorie- und 5 Praxis-Unterrichtseinheiten absolvieren.
WICHTIG: Es ist weder eine theoretische, noch eine praktische Prüfung notwendig!
Nach dem Erwerb des Führerscheins kannst du leichte Motorräder oder Roller bis zu 125 Kubikzentimeter und mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (15 PS) fahren.
Gerne beraten wir dich persönlich zur Gesetzesänderung und zu unseren Motorrädern und Rollern der Marken Kymco, SYM, Hyosung und FB Mondial.
Weißhaupt
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